Wo wird deutschen Adoptionsbewerbern überhaupt ausdrücklich gestattet, sich bei mehreren Jugendämtern als geprüfte Bewerber registrieren zu lassen? Diese Mehrfachbewerber bringen doch die Statistiken, in welchen übrigens auf mögliche Mehrfachzählung hingwiesen wird, durcheinander und vermitteln ein verzerrtes Bild von dem Verhältnis zwischen der Anzahl der Bewerber und den vermittelten Kindern. Seit ich seit über einem Jahr in diesem Forum lese, haben sich etliche Bewerber vorgestellt, welche sich mehrfach registrieren lassen haben. Hinzu kommen mehrere Annehmende, welche berichtet haben, mehrere Adoptivkinder zu haben.
Schon vor über 30 Jahren, zu unserer Bewerberzeit, wurde uns geraten, Bewerbungen um ein Kind an andere Jugendämter zu senden. Das ist also althergebrachte, gebräuchliche Praxis mit dem Unterschied, dass wir damals den Sozialbericht (ich glaube der hieß zu den Zeiten Pflegebescheinigung?) ausgehändigt bekamen und an die Bewerbungsjugendämter mitsenden konnten.
Wie das mit der Statistik gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht, vielleicht gibt es auch dort einen Passus, der Mehrfachbewerbungen zählt. Aber das sollte doch nicht unsere Sorge sein.