Nein, ein Privatgeschäft ist nicht notwendigerweise ein Kauf. Es handelt sich um eine freie Vereinbarung, die sich vom Staatsterror unterscheidet. Gegen einen freien Entscheid, mit dem alle glücklich sind, lässt sich nichts einwenden. Und aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass etwas wieder aufgelöst wird, wenn es sich nachträglich als Dummheit erweist. Dass es unter den Beteiligten zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommt, habe ich in Deutschland noch nie gehört. In Amerika kommt es schon des öfteren vor, dass das leibliche Elternpaar mit einem Mal das Kind zurückfordert. Kinder haben dort allerdings keine eigenen Rechte, und die Gesetzgebung in den USA ist anarchisch. Für mögliche Konfliktfälle ist dort nur selten vorgesorgt, und dann suchen die Winkeladvokaten nach Präzedenzfällen. Beispielsweise war ja damals ein ziemlicher Medienrummel um das Kind, das sich von seinen Eltern "scheiden" lassen wollte, um von seiner Pflegefamilie adoptiert werden zu können. Zunächst wurde dem Kind Recht gegeben, dann wieder wurde dieses Urteil wegen fehlender Klageberechtigung des Kindes kassiert. Eine hierzulande undenkbare Situation, da es die Einverständnisersetzung gibt und das Kind außerdem durch einen Amtsvormund/Rechtspfleger/Kinderanwalt vertreten wird.
Aus dem Gesetzeswortlaut geht dies für mich zwar so nicht hervor, weil sich dieser nur auf eine Aufhebung von Amts wegen bezieht, aber dennoch ist überall die Rede von einer diesbezüglich eindeutigen Regelung. Und wenn selbst die Anwälte es so sehen, dann ist man als Betroffener wohl machtlos.
Deine Argumente sind sehr, sehr wirr, Harald. Ich muss dich bitten, ein bisschen mehr auf Logik zu achten.
Würdest du etwa sagen, dass jeder private Kauf ein staatsterroristischer Akt ist? Das macht keinen Sinn. Kindesannahmen sind in ihrer Masse nicht der eigentliche Staatsterror, sondern die Gesetzgebung ist der Staatsterror. Denn es sind in erster Linie die Menschen, die Kindesannahmen ermöglichen und durchziehen. Der Staatsterror ist im Einzelfall viel zu latent vorhanden, um wirklich alle Betroffenen als Staatsopfer bezeichnen zu können. Der Knackpunkt ist nur, ob die Bürger aufstehen und beginnen, ihre Menschenwürde einzufordern oder sich lieber loyal gegenüber ihrer Regierung und richterlichen Entscheidungen zeigen.
Deine Suggestion, dass Dummheit als Argument den deutschen Gerichten für Adoptionsaufhebungen jemals genügt hätte, ist so gedankenlos wie unrichtig. Was beabsichtigst du mit solchen Äußerungen? Ich bitte dich auch, nicht mithilfe von Präzedenzfällen aus den USA mit mir zu diskutieren. Die USA haben ein wesentlich loseres Familienrecht als wir Deutschen und kennen nicht die Elternrechte wie wir. Überdies würde ich gerne mal von dir wissen, welche Kinderrechte es hier in Deutschland konkret gibt? In diesem Punkt sehe ich nämlich eine rechtliche Gemeinsamkeit zwischen Deutschland und den USA. Beide Nationen kennen keine konkreten Kinderrechte, d.h. Rechte von Minderjährigen, die vergleichbar mit den Rechten von Volljährigen wären. So ist auch die Idee absurd, einjährige Angenommene würden aus freien Stücken ihre Kindesannahme ganz eigenverantwortlich befürworten.
Du sagst, vor der angeblichen Adoptionsreform in den Siebzigern sei das Adoptionsrecht besser gewesen, weil in keinem Fall hinter jemandes Rücken Personenstandsänderungen vorgenommen wurden. Wie alt warst du zum Zeitpunkt deiner Kindesannahme vor 1977? Dein eigener Rechtsstreit bis zum BGH war denn deiner Meinung nach auch keine Auseinandersetzung von Beteiligten (einer Kindesannahme) vor Gericht? So etwas hat es deiner Meinung nach niemals in Deutschland gegeben? Nenne mir doch bitte mal einen einzigen Kinderanwalt in Deutschland, der persönlich mit seinen Mandanten sprechen würde und rechtswirksam durch ausschließlich die Unterschrift eines Minderjährigen zum Verfahrensbevollmächtigten gemacht wurde.
Das deutsche Adoptionsrecht kennt nicht nur die Aufhebung von Amts wegen, sondern inzwischen die Aufhebung aus Kindeswohlgründen. Es kann echt nicht sein, dass du das nicht weißt. Ich muss dich bitten, das deutsche Adoptionsrecht zu lesen, Harald.